Jugendamt übernimmt Beiträge bei geringem Einkommen

Für viele Eltern, die arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen, ist eine zuverlässige Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Doch gerade Familien mit wenig Einkommen stoßen dabei schnell an finanzielle Grenzen.

Das Jugendamt des Landkreises Würzburg bietet betroffenen Familien konkrete Hilfe: Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung beantragen.

Welche Einrichtungen sind förderfähig?

Die Kostenübernahme ist möglich für:

  • Kinderkrippen und Kindergärten

  • Horte

  • Qualifizierte Tagespflege

  • Mittagsbetreuung an Grund- und Mittelschulen

Letztere wird bereits seit 2008 durch einen Beschluss des Jugendhilfeausschusses unterstützt – als zusätzliche Entlastung für Familien.

Wer kann die Unterstützung erhalten?

Anspruch auf die Kostenübernahme haben Eltern bzw. Sorgeberechtigte, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld

  • Sozialhilfe

  • Wohngeld

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Auch Familien mit Asylbewerberstatus oder mit Migrationshintergrund können unterstützt werden – als Beitrag zur besseren gesellschaftlichen Teilhabe. Grundlage ist immer eine sozialhilferechtliche Vergleichsberechnung zur Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag beim Jugendamt müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:

  • Einkommensnachweise der Eltern

  • Bestätigung der gebuchten Betreuungszeiten durch die Kita

  • Nachweis der Berufstätigkeit (z. B. Arbeitszeitbescheinigung)

  • oder aktuelle Schul- bzw. Studienbescheinigung

Beratung und Antragstellung

Das Jugendamt des Landkreises Würzburg hilft gerne weiter – bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Antragstellung:

E-Mail: jugendamt-verwaltung@lra-wue.bayern.de
Telefon: 0931 8003-5860

Antragsformulare:
Alle notwendigen Unterlagen findest du online unter
www.landkreis-wuerzburg.de/formulare

Foto: SbytovaMN