Corona ohne Ende ?!

Weiterhin hält uns die Corona-Pandemie in Bann. Kitas und Schulen bleiben vorerst bis 14. Februar geschlossen. Die Einschränkungen im Einzelhandel machen sich immer breiter bemerkbar. Die staatlichen Hilfen erreichen oftmals nicht so schnell wie zugesagt ihren Empfänger. Wie lange sich diese ganze Entwicklung hinzieht, kann niemand wirklich verlässlich vorhersagen.

Abgesehen von der Notbetreuung ist der Betrieb von Kitas aktuell untersagt. Dies hat zur Folge, dass Eltern keinen Beitrag mehr leisten müssen. Denn wenn dem Träger aufgrund des behördlichen Verbots der Betrieb der Kita nicht möglich ist, entfällt auch dessen Anspruch auf die Beitragszahlung. Ob die Träger wie im letzten Jahr vom Staat eine finanzielle Entschädigung erhalten, ist noch in der Diskussion.

An den Schulen wurde das erste Halbjahr bis in den März hinein verlängert. Die Zwischenzeugnisse in den Klassen 5 bis 10 werden erst am 05.03.2021 erteilt. Das Kultusministerium hat die Abschlussprüfungen in den verschiedenen Schularten in den Sommer hinein verschoben. An den Grundschulen sollen 14 Probearbeiten, nach Möglichkeit in Deutsch acht und in Mathematik, wie auch HSU, jeweils drei Probearbeiten gehalten werden. Für den Distanzunterricht gibt es ein detailliertes Rahmenkonzept. Mündliche Prüfungen können danach auch online abgehalten werden.

Rückwirkend zum 05.01.2021 gelten zudem Neuerungen beim Kinderkrankengeld. Bei der gesetzlichen Krankenkasse kann dieses bis zu 90 % des ausgefallenen Nettogehalts beantragt werden, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil die Kita oder Schule nicht besucht wird. Das Kindeskrankengeld kann 2021 je gesetzlich krankenversichertem Kind 20 statt bislang 10 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Jeder Elternteil hat bei mehreren Kindern insgesamt einen Anspruch von maximal 45 Arbeitstagen. Alleinerziehende werden mit 40 Arbeitstagen pro Kind, maximal jedoch 90 Arbeitstagen besonders unterstützt. Alleinerziehend ist einmal der Elternteil, dem die elterliche Sorge alleine zusteht. Anderenfalls wird geprüft, ob der erziehende Elternteil faktisch alleinstehend ist. Im Einzelfall wird man der Krankenkasse auf Nachfrage wohl Bescheinigungen vorzulegen haben.

Nach wie vor bleibt es dabei, dass die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangs stets einen triftigen Grund darstellen, sich trotz der Ausgangsbeschränkung im Freien zu bewegen. Ausdrücklich gilt dies auch während der nächtlichen Ausgangssperre.

Können Geimpfte frühzeitiger wieder in die „alte Normalität“ zurück? Diese Frage wird uns sicher in der nächsten Zeit beschäftigen. Einerseits müssen wir beachten, dass es sich aktuell um massive Grundrechtseingriffe handelt, die wir zum Schutz der Gesundheit auf uns nehmen müssen. Andererseits ist aber auch die Solidarität mit dem Mitmenschen gefragt, zumindest solange, bis jede:r sich impfen lassen kann.

Erwähnenswert ist noch, dass unabhängig von Corona zum 01.01.2021 das Kindergeld um 15 Euro pro Monat auf 219 Euro erhöht wurde. Erneut wurde daneben die sog. Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt angepasst, was im Einzelfall zu deutlich höheren Zahlbeträgen führt.

Achten Sie die Coronaregeln und bleiben Sie gesund!

Mit wie immer besten Grüßen

 

Ihr Dr. Johannes Mierau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner mbB, Würzburg

Foto: Aonip