Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge beläuft sich das gesamte Vermögen aller privaten Haushalte in Deutschland auf gut elf Billionen Euro. Bis 2024 werden hiervon ganze 3,1 Billionen Euro durch Schenkungen oder Erbschaften in andere Hände wandern: Ca. 28 % des Vermögens werden also umgeschichtet! Wenn man sich jetzt denkt, dass bei einem persönlich dies sich noch nicht so bemerkbar gemacht hat, dann liegt das zunächst daran, dass die Erbschaften in Deutschland sehr ungleich verteilt sind. Der Immobilienboom mit der Flucht ins Betongold ist in aller Munde. Von daher verwundert es auch nicht, dass die Höhe einer Erbschaft in der Praxis vor allem von Immobilienbesitz abhängt. Ganz grob vererben ein Drittel der Verstorbenen bis zu 25.000 Euro, das nächste Drittel bis zu 150.000 Euro und das letzte Drittel mehr als 150.000 Euro. Ein Drittel dieser sogenannten „Erbschaftswelle“ entfällt dabei allein auf die zwei Prozent der Bevölkerung, die ohnehin schon das größte Geldvermögen haben.

Unabhängig von der Höhe des Nachlasses ist immer zu beachten: Vererben und erben ist kein leichtes Thema. Schließlich hängt der mehr oder weniger große Vermögenserwerb vom Tode eines oft sehr nahestehenden Menschen – zumeist der Eltern oder des Ehepartners – ab. Aus Pietät und in Erinnerung an den Verstorbenen soll das Vermögen – dies gilt gerade bei Immobilien – erhalten bleiben, andererseits benötigt man es für seine eigenen Bedürfnisse. Bei einer immer höheren Lebenserwartung benötigen die Älteren ihr eigenes Vermögen auch entsprechend länger für die eigene Altersvorsorge, die Jüngeren demgegenüber werden nach der Studie von dem dann erhaltenen Vermögen etwa die Hälfte umschichten (müssen). Interessant ist auch die Feststellung der Wissenschaftler, dass die Erblasser immer häufiger aus der ersten echten Nachkriegsgeneration und die Erben aus der Pillenknickgeneration stammen: Eine Generation, die mit steigendem Einkommen Vermögen vermehren konnte, überträgt dieses nun nach und nach an eine geringere Anzahl eigener Nachkommen.

Es gibt kein Patentrezept, wie man die mitunter stattlichen Vermögenswerte am sinnvollsten überträgt und – meist mindestens genauso wichtig – die unterschiedlichen Interessenlagen dabei im Auge behält. Oft wird deshalb daran gedacht, gerade den Immobilienbesitz schon zu Lebzeiten z.B. auf die Kinder zu übertragen. Zur eigenen Absicherung will man sich dann ein Wohnungsrecht im Grundbuch eintragen lassen. Der Inhaber dieses Rechts darf dann in einem bestimmten Teil des Anwesens wohnen bleiben. Kombiniert werden kann dies auch mit einer Verpflichtung zur „Wart und Pflege“. Spätestens bei solchen Regelungen muss man jeden Einzelfall genau analysieren, die unterschiedlichen Interessen in Erfahrung bringen und individuelle Lösungen finden.

Sehr häufig wird dann die Frage auch nach der Besteuerung gestellt. Nur bei einem Fünftel der Erbfälle ergibt sich auch eine Besteuerung. Dies liegt an den hohen Freibeträgen in den Familien und den Ausnahmen im gewerblichen Bereich. Je größer die Anzahl der Erben, desto geringer auch das Steueraufkommen. Allerdings ist auch zu sehen, dass die Einnahmen des Staates aus der Schenkungs- und Erbschaftssteuer von ca. 4 Mrd. Euro in den vergangenen Jahren auf 5,4 Mrd. Euro in 2014 gestiegen sind – Tendenz weiter steigend. Nicht zuletzt wegen der steuerlichen Auswirkungen sind also stets individuelle Lösungen gefragt!

Ihr Dr. Johannes Mierau

Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht

Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner, Würzburg