Nun ist es soweit: Ab 01.08.2013 hat jedes Kind im Alter von einem bis drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (§24 Abs. 2 SGB VIII n.F.).Vieles war davon in den letzten Monaten zu hören, welche enormen Anstrengungen die Kommunen unternehmen, um das Betreuungsangebot bei Kinderkrippen deutlich zu erhöhen. Bund und Länder – gerade auch Bayern – haben erhebliche Summen ausgegeben, um die Situation deutlich zu verbessern.

Schon gibt es erste juristische Ratgeber, wie man den Anspruch am besten geltend machen kann. Es fängt schon damit an, dass der Anspruch gegenüber dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt geltend zu machen ist. Für die Kinderbetreuung sind jedoch in Bayern die Gemeinden zuständig. Da oft schnell ein Platz gefunden werden muss, wird empfohlen, den sogenannten „einstweiligen Rechtsschutz“ über die Verwaltungsgerichte zu bemühen. Wenn überhaupt kann ein Verfahren im Einzelfall nur dann Sinn machen, wenn die Kapazität der Betreuungsplätze (noch) nicht hinreichend geklärt ist. Hier kann es also sein, dass wir mit der Zeit ähnliche Verhältnisse wie bei den sog. Studienplatzklagen bekommen. Sollte es dazu kommen, dass ein Krippenplatz nicht angeboten werden kann, wäre auch daran zu denken, Schadenersatz zu verlangen. Etwa für die Kosten einer privaten Tagesmutter oder gar – wenn der Arbeitsplatz deshalb aufgegeben werden muss – in Höhe des entfallenen Gehalts.

Ist jetzt mit einer Klagewelle zu rechnen? In Würzburg jedenfalls wohl nicht. 492 neue Krippenplätze wurden bei uns neu geschaffen. Das hiesige Jugendamt geht davon aus, dass mit den derzeit vorhandenen 973 Plätzen und einem Versorgungsgrad von ca. 52,7 % der Bedarf gedeckt ist.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes war diese erfreuliche Entwicklung nicht abzusehen. Mit dem neu geschaffenen Rechtsanspruch hat der Staat sich vor allem selbst unter Druck gesetzt, die Kinderbetreuung massiv auszubauen, um auch eine echte Wahlfreiheit zwischen häuslicher Betreuung und der Kinderkrippe zu erreichen. Soll noch einer sagen, man könnte mit Gesetzen nichts erreichen…

In diesem Sinne schöne Sommerferien!

Ihr Dr. Johannes Mierau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht