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Aktuelle Ausgabe

02-12.jpgFebruar/März 2012
 

Veranstaltungskalender


Februar/März 2012
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Tipp des Monats


Neu – Zauberkurs für Kinder
Boris Bankl – Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung – und der Mamamia-Redaktion seit über 12 Jahren bestens bekannt als Trainer für Selbstsicherheit und Selbstverteidigung für Kinder bietet etwas Neues an: einen Zauberkurs für Kinder ab ca. 10 Jahren. „Dieser Kurs beinhaltet Effekte, die weit über ein Zauberkasten-Niveau hinausgehen“, so Boris Bankl, weiter...

Fotoschule Würzburg

Ob Kinder-, Familien- oder Urlaubsbilder. Wer gerne fotografiert kommt irgendwann an den Punkt, an dem er mehr lernen möchte. Heide Eggermann, selbst Hobbyfotografin und Mitglied im Fotoclub Würzburg, hat dafür Kurse in ganz Deutschland besucht. Aus Mangel an guten Angeboten im Würzburger Raum hat sie die RGB-Fotoschule gegründet. Hier lädt sie professionelle Fototrainer nach Würzburg ein, mama-hampelmann-logo 5x5cm.jpg

 

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Erste Hilfe im Säuglings- und Kleinkindesalter

Mittwoch, 14. März 2012 um 20.00 Uhr im Hörsaal der Universitäts-Kinderklinik (Gebäude D 31) Josef Schneider Straße 2, 97080 Würzburg Referent ist Dr. Johannes Wirbelauer Oberarzt der Kinderintensivstation Universitäts-Kinderklinik, Würzburg Dauer: ca. 1,5 Stunden KIWI e. V.
Informationen unter 0 93 05/14 15 Interessengemeinschaft zur Förderung der Kinder KIWI e.V. der Würzburger Intensivstation (Universitätskinderklinik) e. V. Kostenlos! Anmeldung nicht erforderlich!

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NEU: „Alleinerziehend und Hartz IV“

Hilfe zur Selbsthilfe für alleinerziehende Mütter und Väter will der neue Treffpunkt anbieten, um aktiv gegen Armut anzugehen und gemeinsam kreative Ideen zur Alltagsbewältigung zu finden. Der Treffpunkt ermöglicht gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Hilfe bei der Alltagsbewältigung. Hierzu können verschiedene schwierige Situationen im Lebensalltag alleinerziehender Mütter und Väter besprochen werden.

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Sternwartenführungen für die ganze Familie

Sonne, Mond und Sterne gucken ist ein Dauerbrenner. In den Monaten Februar und März gibt es demzufolge auch wieder ein umfangreiches Sternwarten-Programm mit 3 speziellen Kinderführungen: Februar Freitag, 3. Feb., 18:00 Uhr Abendstern, Mond, Jupiter, findet bei jedem Wetter statt! Dienstag,7. Feb. , 20:00 Uhr Vollmond, Jupiter*, nur bei klarem Himmel Donnerstag, 23. Feb. , 19:00 Uhr Abendstern, Jupiter*, nur bei klarem Himmel März Freitag, 2. März , 19:00 Uhr Kinderführung (Jupiter, Abendstern, Mond),

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KiSS - Die Kindersportschule
kiss.jpgDie DJK Würzburg hat die erste Kindersportschule (KiSS) in Unterfranken nach dem erfolgreichen Konzept des BLSV etabliert. Unter dem Motto „Früh beginnen, zur richtigen Zeit spezialisieren" startete das Projekt mit Beginn des Schuljahres 2011/2012. Kinder im Alter von 2 bis 11 Jahren können sich zweimal wöchentlich austoben. weiter...

Rocken auf Kufen in der Eisbahndisco
eislaufen-niggel.jpgEs finden wieder die beliebten „Eisbahn-Discos“ statt. Zu fetten Sounds könnt ihr in den kommenden Monaten an folgenden Terminen die Kufen zu toller Musik über das Eis gleiten lassen: immer Freitags, am  03. Febr. und 02. März 2012! Eisbahn am Nigglweg in Würzburg/ Zellerau, www.wuerzburg.de weiter...
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RECHTs-ECKE

Dr. Johannes MierauDr. Johannes Mierau

von der Würzburger
Kanzlei Vocke & Partner
- selbst Familienvater -
erläutert hier interessante
Themen zum Familienrecht.

Wer ein Problem hat,
kann über mail Kontakt
zu uns aufnehmen! 

 

Gemeinsame elterliche Sorge bei nichtverheirateten Eltern:

Wie ist der Stand, wie geht es weiter? Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 21.07.2010 die bisherige Regelung zur elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern für verfassungswidrig erklärt (hierzu auch Mamamia, Okt. / Nov. 2010, S. 6). Solange das Gesetz nicht geändert ist, gilt die Übergangsregelung, dass die Mutter zwar grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge – also die rechtliche Verantwortung – für das Kind hat, nun aber auch der Vater die gemeinsame elterliche Sorge beantragen kann, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Viele Mütter befürchteten, dass auf einen entsprechenden Antrag des Vaters das Gericht die gemeinsame elterliche Sorge anordnet.

 

 Sicher wirft dies vor allem in den Fällen, in denen seit Jahren überhaupt kein Kontakt zwischen den Eltern (mehr) besteht, Probleme auf. Am Anfang bestand natürlich auch große Unsicherheit bei den Gerichten, wie nun vorzugehen ist. In einer der ersten Entscheidungen zur neuen Rechtslage lehnte das OLG Naumburg den Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen Sorge ab, weil diese wegen der nicht bestehenden Kooperationsbereitschaft der Eltern, des fehlenden Umgangs und nicht zuletzt wegen der Ablehnung jeglichen Kontakts mit dem Vater durch das 13-jährige Kind nicht dem Kindeswohl entspräche (Beschluss 12.08.2010, FamRZ 2010, 1918). Das Gericht stellte klar, dass es um die Interessen des Kindes und nicht um die des Vaters geht. Das OLG Brandenburg (20.08.2010, 10 WF 187/10) übertrug dem Vater in einem Fall zumindest vorläufig das Recht, die Schule bzw. den Kindergarten für die Kinder zu bestimmen. Die Mutter wollte mit den Kindern nämlich umziehen. Mit dieser Entscheidung zugunsten des Vaters wurde erreicht, dass die Kinder bis zur endgültigen Klärung, was für sie am besten ist, an ihrem bisherigen Ort verblieben. Das Kammergericht in Berlin ist dazu übergegangen, zwar die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen, der Mutter jedoch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht zu geben (07.02.2011, FamRZ 2011, 1659). Damit greift die in der Praxis oft übersehene Regelung des § 1687 BGB ein, wonach die Zustimmung des nicht betreuenden Elternteils nur dann erforderlich ist, wenn eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung ansteht. In „Angelegenheiten des täglichen Lebens“ wie z.B. Abholen vom Kindergarten, dem Schulalltag oder der gewöhnlichen medizinischen Versorgung hat weiterhin der betreuende Elternteil das alleinige Entscheidungsrecht. Und wie sieht es mit dem neuen Gesetz aus? Das Bundesjustizministerium hat 2011 einen Vorschlag vorgelegt. Danach hat die Mutter bei der Geburt des Kindes zunächst das alleinige Sorgerecht. Erklärt der Vater durch eine sog. Sorgeerklärung allerdings, dass er die gemeinsame elterliche Sorge ausüben will, hat die Mutter acht Wochen Zeit, ob sie die gemeinsame Sorge will oder nicht. Äußert sie sich nicht, kommt es nach dem zur gemeinsamen Sorge. Widerspricht die Mutter der gemeinsamen Sorge, hat der Vater die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Das Gericht hätte dann zu entscheiden, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. Ob diese Regelung tatsächlich verabschiedet wird, steht noch nicht fest. Die Koalition in Berlin hat sich nämlich auf dieses Modell noch nicht verständigt. Bis dahin bleibt jedenfalls die Übergangsregelung bestehen.

Dr. Johannes Mierau Fachanwalt für Familien- und Erbrecht