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Aktuelle Ausgabe

August/September 2010

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Tipp des Monats


7. Internationale Tanztage gratis für Kids

7. Internationale Tanztage gratis für Kids

Brasilianischer Tanz für Kinder (ab ca. 8 J.) und Jugendliche

Im Rahmen der Internationalen Tanztage in Würzburg (4.- 12. September) können Kinder und Jugendliche mit Carlinhos Bata aus São Paulo (Brasilien) gutes Körper- und Rhythmusgefühl trainieren. Lebendige, dynamische Musik und verschiedene Elementen des Tanzes, des Spiels und des Sports werden verbunden. Beim gemeinsamen Tanz und viel Spaß in der Gruppe werden zudem soziale Kompetenzen verstärkt.

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real- junior cup 2010

real- junior cup 2010

Wir suchen die Profis von Morgen!

Europas größte Straßenfußball-Turnierserie im Lebensmitteleinzelhandel geht wieder auf große Deutschlandtour – Tourpate Mats Hummels drückt den Kickern aus Würzburg die Daumen

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Fußballschule-Feriencamps

Fußballschule-Feriencamps

Kickers gründen Fußballschule-Feriencamps in den Sommer- und Herbstferien

Mit der Gründung einer vereinseigenen Fußball-Schule will Fußball-Landesligist FC Würzburger Kickers seine Jugendarbeit intensivieren. "Junge Füchse" heißt das Projekt, dass unter der Leitung des ehemaligen Bundesliga-Profis und langjährigen Kickers-Spielers Claudiu Bozesan aus der Taufe gehoben wurde. Im Trainerstab arbeiten zudem u. a. die Ex-Bundesliga Profis Martin Schneider und Assistenz- Torwart-Trainer Alin Dinca mit.

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Vater-Sohn-Bogenbaukurs

Vater-Sohn-Bogenbaukurs

Auf den Spuren von Robin Hood
Ralf Schmitt baut seit langem und mit großer Leidenschaft traditionelle Holzbögen. In den Sommermonaten gibt es in Wochenendkursen sein Wissen an Väter und ihre Söhne im alter von acht bis zwölf Jahren weiter.

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Kindergeburtstag zu Hause...

 ...aber keine Idee?

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Dann sind unsere Mottokisten genau das Richtige:  

Unsere neue Kiste: Expedition in das Dinoland. Für alle kleinen Forscher und Abenteurer. Feiern Sie mit „Ihren Jungs“ ein rauschendes Ritterfest, tauchen Sie mit den Mädels ab in die Welt der Mode - oder verwandeln Sie Ihre Wohnung in eine Disco und vieles mehr. Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Sie! Kontakt:
Fam. Volkmuth:
Tel. 0931-61 93 495
Fam. Wolf:
Tel. 0931-61 25 41
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
NEU: www.kistenreich.de

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RECHTs-ECKE

Dr. Johannes MierauDr. Johannes Mierau

von der Würzburger
Kanzlei Vocke & Partner
- selbst Familienvater - erläutert
hier interessante Themen
zum Familienrecht.

Wer ein Problem hat,
kann über mail Kontakt
zu uns aufnehmen! 

Mein Kind ist schwerkrank, aber ich muss doch zur Arbeit!

Mit diesen Worten rief mich kürzlich eine besorgte Mutter in der Kanzlei an.

Ist das Kind erkrankt, wird gerade bei jüngeren die Mutter die Betreuung selbst übernehmen wollen. Dies ist gerade für alleinerziehende Mütter oft ein Problem. Dabei wissen viele nicht, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen lassen können. Für diese Zeit zahlt die Krankenkasse dann Krankengeld (§ 45 SGB V).

Die Freistellung ist zu gewähren, wenn die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, das Kind noch keine 12 Jahre alt ist, ein ärztliches Attest über die Krankheit vorgelegt wird und im Haushalt keine andere Person lebt, die die Betreuung übernehmen könnte. Für jedes einzelne Kind kann man sich ohne Lohn bis zu 10 Arbeitstagen, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Eine Beschränkung gibt es bei mehreren Kindern.

Insgesamt dürfen Versicherte im Jahr nämlich höchstens 25 Arbeitstage, Alleinerziehende bis zu 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen. Von diesen Regelungen darf der Arbeitsvertrag nicht zu ungunsten des Betroffenen abweichen. Oft gibt es sogar günstigere Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Diese müssen dann besonders beachtet werden.

Sind die Mutter oder der Vater nicht gesetzlich krankenversichert, besteht die Möglichkeit, kurzzeitig nach § 616 BGB sogar unter Weiterzahlung der Vergütung zur Betreuung zu Hause bleiben. Auch hier ist aber Voraussetzung, dass keine andere Person das Kind versorgen kann (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.5.1992, 2 AZR 10/92). Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Anspruch in der Regel jedoch nur bis zu 5 Tagen.

Beamte können bei einem Kind bis zu 12 Jahren bis zu vier Arbeitstage im Kalenderjahr sogar Dienstbefreiung unter Fortgewährung der Leistungen von ihrem Dienstherrn erhalten (§ 16 UrlV). Arbeitgeber haben mit der Regelung meistens die geringeren Probleme. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Freistellung zu gewähren. In der Praxis gibt es eher mal Ärger mit den Kollegen am Arbeitsplatz, die für den Freigestellten dann die Arbeit erledigen müssen.

„Die Gesundheit meines Kindes geht mir vor!“, erklärte mir die Mutter. Sie nahm sofort mit dem Arbeitgeber Kontakt auf und pflegte drei Tage ihr Kind. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ein großes Thema, welches im Kleinen zuweilen besser funktioniert als angenommen.

Dr. Johannes Mierau

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner